Für viele Deutsche ist die Verlockung groß, die eigene oder die Versicherung eines Freundes/Nachbarn zu beanspruchen, um – wie man meint – die eingezahlten Beiträge wieder "rauszuholen". Häufig werden Versicherungen zu Unrecht belastet, weil man einen Schaden an seinem Eigentum selbst verursacht hat, die eigene Versicherung diesen Schaden jedoch nicht abdeckt. Da wird der eine oder andere sehr erfinderisch, um nicht selbst in die Tasche greifen zu müssen. In Fällen von Versicherungsbetrug ermitteln die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Dortmund für ortsansässige, aber auch für bundesweit niedergelassene Versicherungsgesellschaften: 0231 8401 0065.
Heinz L. (alle Namen geändert) und seine Frau hatten seine Cousine Klara H. nebst Mann und großem Hund zum gemütlichen Grillabend eingeladen. Nach der Begrüßung gingen alle in den Garten, es herrschte strahlender Sonnenschein und alle trugen Sonnenbrillen. Nach einiger Zeit fiel Heinz L. die Grillzange auf den Boden, er bückte sich und im nächsten Moment rutschte ihm die Tagesbrille aus der Brusttasche seines Hemdes. Er hatte sie dorthin gesteckt, weil er, wie alle anderen auch, eine Sonnenbrille trug. Da lag nun das teure Stück: ein Glas verkratzt, das andere zersplittert und ein Bügel verbogen. Heinz L. verfügte über keinen Versicherungsschutz, der diesen Schaden abdecken würde; also bat er seine Cousine, ihrer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung mitzuteilen, dass ihr Hund ihn bei der Begrüßung vor lauter Freude angesprungen habe und dabei mit der Daumenkralle der Vorderpfote an der Brusttasche hängen geblieben sei. Dabei sei diese eingerissen und die Brille daraufhin zu Boden gefallen.
Gesagt, getan – beide Schadensbeteiligten mussten die von der Versicherung zugesandten Schadensanzeigen ausfüllen. Um kein Risiko einzugehen, schrieben Heinz L. und Klara H. fast identische Texte. Trotzdem kam der Fall dem Sachbearbeiter der Versicherung merkwürdig vor: Er fragte sich, wieso der Geschädigte und die Tierhalterin so genau wussten, dass es die Daumenkralle gewesen sei.
Der Versicherungsangestellte informierte seinen Vorgesetzten und dieser beauftragte die Kurtz Wirtschaftsdetektei Dortmund damit, der Sache auf den Grund zu gehen. Unsere Ermittler setzten auf das Überraschungsmoment und fuhren unangemeldet zu Heinz L., um sich das beschädigte Hemd und die Brille zeigen zu lassen. Heinz L. kam der fordernden Bitte unserer Dortmunder Versicherungsdetektive nach und brachte ihnen die zerbrochene Brille, deren Beschädigungen mit der in der Schadensanzeige gemachten Beschreibung übereinstimmten. Auf die Frage nach dem Hemd meinte Heinz L., dass er dieses erst suchen müsse. Es dauerte einige Zeit, bis er mit einem Hemd zurückkam, das die besagten Schäden aufwies. Als sich unsere Detektive aus Dortmund das Bekleidungsstück mit der zerrissenen Brusttasche ansahen, erschien ihnen die Beschädigung merkwürdig. Aus ihrer langjährigen Erfahrung in unterschiedlichsten Fällen und aufgrund der Tatsache, dass einer unserer beiden Detektive selbst Hundehalter ist, waren sich beide schnell sicher, dass die Risse und Spuren an dem Hemd nicht von einer Hundekralle stammen konnten. Zur Beweissicherung und näheren Untersuchung nahmen sie unter Erlaubnis des Eigentümers beide Gegenstände an sich.
Zurück in der Einsatzzentrale nahmen unsere Ermittler das Hemd unter die sprichwörtliche Lupe: Wie einst bei Sherlock Holmes legten die Detektive das Material unter das Mikroskop und konsultierten im Anschluss einen Spezialisten, der ein Gutachten zum Schadensbild am Textil erstellte. Am Hemd und primär an der zerrissenen Brusttasche waren keine Spuren eines Hundes zu finden.
Die Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Dortmund statteten Heinz L. im Anschluss einen weiteren Besuch ab, bei dem sie ihn mit den Ergebnissen der Spurensicherung konfrontierten. Angesichts der von unseren Detektiven recherchierten Sachlage gab der Versicherungsbetrüger kleinlaut zu, dass er gemeinschaftlich mit seiner Cousine versucht hatte, den Schaden an der Brille finanziell durch deren Versicherung ausgleichen zu lassen. Er unterschrieb freiwillig ein notarielles Schuldanerkenntnis.
Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
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