Anonyme Drohbriefe, Beschimpfungen, Verleumdungen und Nachstellungen sind in Deutschland leider keine Seltenheit. Der psychische Druck, dem sich die Opfer ausgesetzt sehen, kann immense Dimensionen annehmen. Oft ist der Täter bekannt, doch es fehlt an Beweisen zur gerichtsfesten Identifizierung; in anderen Fällen muss die Identität des Delinquenten erst noch ermittelt werden – für beide Konstellationen steht die Kurtz Privatdetektei Dortmund mit ihren IHK-zertifizierten Ermittlern zur Verfügung. Unsere Ermittlungsmethoden reichen von der Briefanalyse und der Erstellung von Gutachten durch anerkannte Schriftexperten über Observationen, die gezielte Fallenstellung oder auch den Einsatz höchst sensibilisierter Personenspürhunde. Lassen Sie sich kostenfrei beraten: 0231 8401 0065.
Das Sprichwort "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt" von Friedrich Schiller aus seinem "Wilhelm Tell" findet bis heute Anwendung. In den meisten Fällen sind es Kleinigkeiten, die einen Nachbarschaftsstreit nach sich ziehen. Der rauchende Grill im Sommer, die viel zu helle Außenlichterkette in der Weihnachtszeit, das Hundegebell im Garten – solche Banalitäten reichen vielen allemal, um sich darüber aufzuregen. Häufig bleibt es dabei, dass der eine nörgelt und der andere Abhilfe schafft. Manchmal artet die Sache allerdings unversehens aus, wie der folgende Fall zeigt:
Herr Werle (alle Namen geändert) war aus der Dortmunder City in eine kleine Siedlung am Stadtrand umgezogen. Private Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie einige Gebäude einer Siedlungsgesellschaft (SG) verteilten sich hier auf wenige Straßen, alles in allem ein ruhiges Viertel. Das Haus, in das Herr Werle eingezogen war, beherbergte neben ihm noch drei weitere Mietparteien. Zu den Gebäuden der SG gehörten Parkplätze, die den ansässigen Mietern zur Verfügung gestellt wurden.
Herr Werle wollte die Wohnung vor dem Einzug renovieren und lagerte daher einen großen Teil seiner Möbel bei seinen Eltern ein. An einem Tag fuhr er mit seiner Mutter Irene zum Baumarkt und besorgte Farbe, Tapeten etc., dann begaben sie sich zu seiner neuen Wohnung. In der Nähe des Hauses gab es keinen freien Parkplatz, daher beschlossen sie, kurz auf dem Parkplatz der SG zu halten, um die schweren Sachen nicht so weit schleppen zu müssen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Parkplätze dort knapp zur Hälfte ausgelastet. Sie holten nach und nach alle Einkäufe in die Wohnung und nach etwa einer halben Stunde ging Irene zum Fahrzeug, um dieses an anderer Stelle zu parken. An der Windschutzscheibe, unter den Scheibenwischer geklemmt, fand sie einen Zettel. Der Tonfall des Briefes war absurd aggressiv und beinhaltete die Androhung einer Sachbeschädigung (siehe Bild). Irene parkte den Wagen höchst irritiert zwei Straßen weiter. Einige Tage später hielt Herr Werle nach einem weiteren Einkauf im Baumarkt erneut mit seinem Wagen kurz auf dem Parkplatz der SG. Als er nach etwa 10 Minuten zurückkehrte, klemmte auch an seinem Wagen ein Zettel, der Inhalt war ähnlich jenem, den seine Mutter an ihrem Fahrzeug vorgefunden hatte.
Zwei Monate später war Herr Werle endlich mit der Renovierung fertig, hatte bereits einen Großteil seiner Möbel mittels eines Transporters bei den Eltern abgeholt und wollte nun mit seinem PKW noch den Rest holen. Gesagt, getan. Irene bot ihm an zu helfen und so fuhren sie gemeinsam in Herrn Werles Auto zu seiner Wohnung. Wie schon häufiger war wieder kein Parkplatz in kurzer Distanz zum Haus zu bekommen, so dass er unter den gleichen Voraussetzungen wie schon vor einigen Wochen auf dem Parkplatz der SG parkte. Während sie alle Taschen und Kartons ins Haus trugen, sah Herr Werle durch das Küchenfenster, wie jemand an seinem Fahrzeug stand und dann schnell im Haus der SG verschwand. Als er zu seinem Wagen kam, bemerkte er, dass ein Zettel am Scheibenwischer klemmte. Der Text ließ keinen Zweifel daran, dass der Verfasser keine gute Erziehung genossen hatte. Noch während Irene und Herr Werle neben dem Wagen standen, kam eine der Nachbarinnen des Weges. Er sprach sie auf die Zettel an und fragte, ob sie wisse, wer im Haus der SG der Übeltäter sein könnte. Sie sagte ihm, dass sie auch schon solche Zettel an ihrem Wagen gehabt habe und dass es eine Frau aus einem der SG-Häuser sei (besagtes Haus liegt schräg gegenüber der Wohnung von Herrn Werle, etwa 20 Meter entfernt).
Herr Werle und Irene fuhren wie geplant los, hielten aber zwischendurch bei der in der Nähe gelegenen Polizeiwache und wollten Anzeige erstatten. Der Beamte meinte jedoch, dass eine Anzeige gegen Unbekannt nichts bringe. Man müsse den/die Täter/-in auf frischer Tat ertappen. Fotografieren dürfe man den Täter dabei nicht (das ist natürlich fachlicher Unsinn, wie unsere Dortmunder Detektive wissen), man solle darauf achten, dass man einen Zeugen dabei habe, da sonst Aussage gegen Aussage stehe. Unverrichteter Dinge gingen beide wieder aus der Polizeiwache heraus.
Vier Wochen später wollte Irene ihrem Sohn die restlichen Sachen bringen. Es war wieder kein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu finden und so parkte sie auf dem SG-Parkplatz. Als sie nach einer halben Stunde zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, klebte auf der Frontscheibe zum dritten Mal ein Drohbrief. Dieses Mal hatte man ihn mit einer weißen zähen Masse angeklebt, die sich nur mit Mühe wieder entfernen ließ. Zwei Monate später parkte Irene erneut auf dem SG-Parkplatz, hielt sich aber nur einige Minuten in der Wohnung ihres Sohnes auf, da sie gemeinsam einkaufen fahren wollten. Als sie zu ihrem Wagen kamen, sahen sie eine Frau auf dem Balkon im Haus gegenüber stehen, die einen Stein in der Hand hielt und diesen offenbar gerade auf Irenes Auto werfen wollte. Als Irene ihr zurief, sie solle doch werfen, dann würde sie die Polizei rufen und sie (die Frau) könne sehen, was sie davon habe, legte die Wütige den Stein weg und verschwand in ihrer Wohnung.
Irene und Herr Werle fuhren abermals zur Polizei, die Beamten wiesen sie jedoch ab mit der Bemerkung, dass ja nichts passiert sei. Als sie zurückkehrten, fand sich an der Fahrertür des PKW von Herrn Werle eine ca. zwanzig Zentimeter lange Schramme, die offenbar mit einem Schlüssel oder einem ähnlichen Gegenstand hineingekratzt worden war. Herrn Werle und seiner Mutter reichte es nun – die offenbar verrückte Frau war offenbar nicht zur Vernunft zu bringen, von Seiten der Polizei gab es keine Hilfe. Was also tun? Detektive um Rat bitten.
Die Kurtz Detektei Dortmund schlug vor, weitere solcher Reaktionen durch die Verfasserin der Drohzettel zu provozieren, indem Irene oder Herr Werle wieder auf dem Parkplatz der SG parken würden – dieses Mal allerdings unter der Beobachtung des Fahrzeugs durch unsere Dortmunder Detektive. Selbstredend planten die Ermittler, etwaige Übergriffe bildtechnisch zu dokumentieren, denn die Aussage des Polizisten, man dürfe dies nicht tun, ist reiner Unsinn. Zwar herrscht in Deutschland das Recht am eigenen Bild, und die Verbreitung von Foto- oder Videomaterial, das Personen zeigt, ist untersagt, sofern sich die Gezeigten nicht explizit damit einverstanden erklären. Aber: Diese Limitierung bezieht sich laut Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) nur auf die Verbreitung, nicht auf die Aufnahme des entsprechenden Materials. Folglich ist es vollkommen legal, in der Öffentlichkeit begangene Straftatbestände zu fotografieren und unter Umständen auch zu filmen, solange man die Aufnahmen keinen unbefugten Dritten zugänglich macht. Auf Antrag des Gerichts darf dieses Material dann zur weiteren zivil- oder strafrechtlichen Verwendung herausgegeben werden.
Die Auftraggeber der Kurtz Privatdetektei Dortmund begaben sich also in Herrn Werles Wohnung, während unsere Ermittler draußen abwarteten, ob am Fahrzeug etwas Relevante passieren würde. Tatsächlich: Nach wenigen Minuten stapfte eine sichtlich erzürnte Frau fortgeschrittenen Alters aus dem gegenüberliegenden Haus und bewegte sich geradewegs auf das geparkte Kfz zu. In der Hand hielt sie einen fast faustgroßen Stein. Als unsere Dortmunder Detektive des Steins gewahr wurden, begab sich einer der beiden eingesetzten Sachbearbeiter direkt auf die Spuren der Frau, während der andere die Szene festhielt. Die Zornige war offenbar so sehr außer sich, dass sie ihren Verfolger gar nicht bemerkte. Sie klatschte einen Zettel an die Windschutzscheibe und holte mit dem Stein aus – der Privatdetektiv konnte ihre Hand eben noch festhalten, bevor der Stein in die Scheibe gedonnert wäre. Sichtlich irritiert drehte sich die Täterin um, fing dann an, lauthals zu zetern, und wurde schließlich handgreiflich. Unser Dortmunder Privatermittler sah keine andere Möglichkeit mehr, als ihre Hände auf dem Rücken festzuhalten und sie darauf hinzuweisen, dass er sie nach Paragraph 127 StPO (Strafprozessordnung) vorläufig festnehmen und anschließend der Polizei übergeben werde, wenn sie nicht sofort zur Vernunft kommen würde. Herr Werle und Ingrid – vom im Auto verbliebenen Kollegen telefonisch informiert – eilten herbei und stellten die Frau zur Rede. Sinnvolle Aussagen waren ihr nicht zu entlocken. Der Fall ging inkl. des Beweismaterials der Kurtz Detektei Dortmund zum Anwalt.
Einige Wochen später telefonierte Herr Werle noch einmal mit unseren Detektiven: Seit dem Vorfall war er von den Übergriffen "der Irren" (O-Ton) verschont geblieben, jedoch berichteten ihm Nachbarn, dass sie weiterhin mit diesen Briefen belästigt wurden und dass es auch zu mehreren kleineren Sachbeschädigungen an Fahrzeugen gekommen war, für die man mit gutem Grund dieselbe Frau verdächtigte.
Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
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