Der Feind im eigenen Betrieb: Leider gehören die eigenen Angestellten zu den größten Gefahren für das Wohl ihrer Arbeitgeber. Eine von vielen Möglichkeiten zur Schädigung von Unternehmen durch Mitarbeiter besteht im Diebstahl von Firmeneigentum. Beispielsweise ist der Einzelhandel nicht nur von typischen Ladendieben betroffen, sondern – gerade auch deshalb, weil die Schuld leicht auf solche außerbetrieblichen Täter abgeschoben werden kann – von Langfingern in der eigenen Belegschaft. Selbst aufmerksame Kollegen und Vorgesetzte brauchen oft Monate, um diese Taten zu bemerken.
Für die Identifizierung der Delinquenten und die gerichtsverwertbare Nachweisführung zeichnen die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Dortmund verantwortlich: 0231 8401 0065.
Ein technisches Kaufhaus in der Dortmunder Innenstadt mit knapp fünfzig Angestellten, einem Geschäftsführer und zwei stellvertretenden Geschäftsführern. Von der 16-Ampere-Sicherung bis zur Waschmaschine war hier alles erhältlich, unter anderem auch Fotokameras und sämtliches Zubehör für Hobby- und Berufsfotografen. Die Fotoabteilung des Kaufhauses erstreckte sich über zwei Thekenbereiche: Der etwas kleinere Bereich umfasste kleinteiliges Zubehör wie Filme, SD-Karten, HDMI-Kabel, Fotopapier, Abgabe und Abholung von Negativ- und Diafilmen usw., außerdem war hier die Kassenzone integriert; der größere Bereich beinhaltete das komplette Sortiment an Fotokameras von der Einwegkamera bis hin zur hochwertigen Spiegelreflexkamera, ferner Objektive, Stative und weiteres Zubehör für die Kameras.
Die jeweilige Kassiererin arbeitete den ganzen Tag an der Kasse und wurde nur zur Pausenzeit von einer Springerin abgelöst. Der Kasseneinsatz befand sich logischerweise in der Kasse, der Kasseneinsatz der Springerin in einem Schrank darunter. Dieser Schrank war unverschlossen, denn darin befanden sich auch Plastiktragetaschen, Filmversandtaschen u.ä.; es verfügte also jeder Mitarbeiter der Fotoabteilung über legitimen Zugriff auf den Schrank – und bisher war das auch nie ein Problem gewesen. Stets hielt sich eine Kassiererin oder ein Kundenberater in Sichtweite des Schranks auf. Einmal pro Tag wurde aus beiden Kasseneinsätzen Geld abgeschöpft und per Rohrpost zum Kassenbüro geschickt, wo einer der stellvertretenden Geschäftsführer zusammen mit der Hauptkassiererin (oder ihrer Stellvertreterin) die Abschlagssummen zählte. Die Springerin machte nach ihrer letzten Vertretung – der Kaffeepause um etwa 16:00 Uhr – ihre Abschlagssumme fertig und legte sie in den Schrank. Etwa eine Stunde später zählte die Kassiererin ihre Abschlagssumme und schickte beide Geldbündel dann gegen 17:30 Uhr an das Kassenbüro. Bis zum Tag X wurde diese Vorgehensweise ohne Unregelmäßigkeiten praktiziert.
Auch an Tag X war bis 17:30 Uhr alles normal verlaufen. Dann wollte die Kassiererin die Abschlagssumme der Springerin aus dem Schrank nehmen, aber dort gab es kein Geldbündel. Sie suchte den ganzen Schrank ab, fand jedoch nichts. Daraufhin rief sie die Springerin über das Haustelefon an und fragte, ob sie das Geld noch nicht abgezählt hätte. Die Springerin teilte mit, dass das Bündel direkt oben auf dem Kasseneinsatz liege. Kurz darauf kam sie in die Abteilung und suchte zusammen mit der Kassiererin nach dem Geld – doch es war weg.
Natürlich gab es nach diesem Vorfall eine deutliche Ansprache seitens der Geschäftsführung an die komplette Abteilung allgemein und an die Kassiererin und die Springerin im Besonderen – doch der Modus Operandi blieb unverändert. Monatelang geschah nichts Ungewöhnliches mehr und die Aufmerksamkeit und das Misstrauen der Geschäftsleitung ebenso wie der Mitarbeiter ließ wieder nach – bis eines Tages eine teure Spiegelreflexkamera verschwand. Die hochwertigen und daher auch kostspieligen Kameras wurden in einer abschließbaren Vitrine ausgestellt. Wenn sich ein Kunde dafür interessierte, musste ein Mitarbeiter die Vitrine aufschließen. Nun war eine dieser Kameras, eine Leica im Wert von rund 800 €, verschwunden. Die Mitarbeiter im zuständigen Abteilungsbereich – Reinhold, Karl, Sven und Dieter – konnten nicht mit Sicherheit sagen, wo die Kamera zuletzt gelegen hatte. Hatte womöglich jemand die Vitrine versehentlich nicht richtig verschlossen? Oder hatte ein Mitarbeiter die Kamera nach einer Besichtigung durch einen Kunden auf der Theke vergessen? Keiner wusste es so genau. Wer hatte die Kamera aus der Vitrine geholt und den Kunden bedient? Zumindest konnte sich Reinhold erinnern, dass es da einen Kunden gegeben habe, der es sich noch einmal überlegen wolle. Die Aufregung war zunächst groß, legte sich allerdings erneut nach ein paar Tagen. Der Vorfall wurde unter Ladendiebstahl verbucht.
Nach einigen Wochen – es hatte bis hierhin keine weiteren Auffälligkeiten gegeben – verschwand erneut eine wertvolle Kamera, dieses Mal eine Nikon Spiegelreflexkamera im Wert von fast 1.500 €. Karl konnte sich erinnern, dass die Kamera auf der Theke gelegen hatte und Sven den Schlüssel für die Vitrine holen wollte. Dann wurde Karl allerdings von einem Kunden abgelenkt und als Sven mit dem Schlüssel zurückkam, sei die Nikon verschwunden gewesen. Nun wurden nicht nur die Mitarbeiter unruhig, auch die Geschäftsleitung kam zu dem Schluss, dass der Täter vielleicht doch unter den Angestellten zu suchen sei, da sich der Diebstahl hochwertiger Kameras bisher im Durchschnitt auf einen Artikel in zwei Jahren belaufen hatte. Unerklärlich war allerdings, wie ein etwaiger Täter aus der Belegschaft die Kamera aus dem Haus bringen konnte, da abends stichprobenartige Taschenkontrollen durchgeführt wurden und man als Mitarbeiter somit ein großes Risiko mit dem Abtransport des Diebesguts eingehen würde. Da diese Kontrollen mit einem Zufallsgenerator verbunden waren, ließen sie sich auch nicht manipulieren. Der Geschäftsleitung kam der Verdacht, dass derjenige, der die Taschenkontrollen durchführte, involviert sein könnte. Bei diesem Kontrolleur handelte es sich um Franz, den Haustechniker.
Noch ehe sich die Geschäftsleitung über eine Maßnahme verständigt hatte, verschwand schon wieder eine Kamera, eine Olympus im Wert von etwa 1.000 €. Auch dieses Mal hatte angeblich niemand den Täter gesehen. Die Geschäftsleitung entschloss sich, die Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei in Dortmund zu Rate zu ziehen. Nach der üblichen Vorrecherche unserer Detektive planten sie gemeinsam mit der Geschäftsführung das fallspezifische Vorgehen, um den oder die Täter zu überführen.
Als eine Woche später erneut eine Kamera verschwand, wiesen die Geschäftsführer auf Rat unserer Dortmunder Wirtschaftsdetektive Haustechniker Franz an, abends alle Taschen zu kontrollieren, egal wen der Zufallsgenerator aussuchte. Franz tat, wie ihm geheißen, doch bei keinem Mitarbeiter fand sich die gestohlene Kamera. Womit niemand rechnete: Draußen vor der Ausgangstür hatten sich die beiden stellvertretenden Geschäftsführer und zwei unserer Detektive aus Dortmund positioniert, um die Taschenkontrollen ein zweites Mal durchzuführen. Und sieh an – da hatte der Mitarbeiter Reinhold doch eine Leica in seiner Tasche!
Unsere Ermittler konnten mit ihrer Falle gleich am ersten Abend einen Erfolg erzielen und das Unternehmen vor weiteren monetären Schäden bewahren, da sie aufgrund ähnlich gelagerter vergangener Fälle und der geschilderten Sachlage schnell den Schluss zogen, dass es bei der Taschenkontrolle nicht mit rechten Dingen zuging, folglich der Kontrolleur selbst der Täter oder der notwendige Komplize eines Mitarbeiters aus der Abteilung war. Abschließend übermittelte die Kurtz Wirtschaftsdetektei Dortmund der Geschäftsleitung des Kaufhauses eine detaillierte und gerichtsverwertbare Einsatzdokumentation, anhand derer Reinhold ebenso wie Franz selbstverständlich sofort entlassen wurden. Beide waren geständig und bestätigten ihre Aussagen vor einem Notar (notarielles Schuldanerkenntnis). Reinhold hatte die Kameras aus der Firma gestohlen, Franz ließ ihn bei der Taschenkontrolle passieren und den Gewinn teilten sie sich 50:50. Außerdem gestand Reinhold, das Geldbündel aus dem Kassenschrank unter dem Vorwand entwendet zu haben, Filmversandtüten zu benötigen.
Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
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