13. November 2017
Unter den mannigfaltigen Betrugsformen, die angewendet werden, um anderen zu schaden und sich selbst zu bereichern, ist der Einlassungs- oder Eingehungsbetrug eine der populärsten. Dafür gibt es zwei sehr einfache Gründe:
Voraussetzung für die Klassifizierung einer Tat als Betrug ist stets eine bewusste Schädigungsabsicht. Beim Einlassungsbetrug kommt eine Partei den Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis vorsätzlich nicht nach, d.h. dass sie entweder nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese Verpflichtung zu erfüllen.
Ein typisches Beispiel wäre der Abschluss eines Fahrzeugleasingvertrages, bei dem der Leasingnehmer das Kfz in Empfang nimmt, anschließend ohne Verschulden des Leasinggebers aber seine Raten nicht bezahlt, obwohl er entweder dazu in der Lage wäre oder von vornherein nicht die notwendigen Mittel gehabt hätte. Einer solchen Person nun nachzuweisen, dass sie nicht etwa nur eine Verbindlichkeit nicht erfüllt, sondern dies vorsätzlich und betrügerisch getan habe, ist im Nachhinein meist schwierig. Schließlich kann man den Leuten nur vor den Kopf gucken, wie man so sagt.
Entsprechend befassen sich auch viele Staatsanwälte und Richter ungern mit diesem Thema, schließlich müssen sie eine subjektive Beurteilung der Absichten des Täters vornehmen – und dabei kann man sich eben leicht die Finger verbrennen. Lieber verweist man dann auf einen angeblich rein zivilrechtlichen Charakter der Angelegenheit. Man ist vielerorts der Meinung, dass ohne ein Geständnis des Schuldners eine Täuschungsabsicht und somit der Betrug nicht nachgewiesen werden kann. Aus Erfahrung wissen unsere Dortmunder Wirtschaftsdetektive, dass man es sich mit dieser Denkweise zu leicht macht, denn hinreichende Beweise sind oft vorhanden und Hartnäckigkeit auf dem Rechtsweg lohnt sich.
Hatte zum Beispiel der Schreiner wirklich die Absicht, den bereits angezahlten Sekretär anzufertigen, oder strich er den Vorschuss ein, obwohl er wusste, dass er das Möbelstück niemals fertigen würde, da seine Schreinerei zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bereits unmittelbar vor der Insolvenz stand? Zur Klärung solcher Fälle, in denen eine Abgrenzung zwischen straffreiem Nichterfüllen eines Vertrages und strafbarem Einlassungsbetrug gezogen werden muss, steht Ihnen die Kurtz Detektei Dortmund gern zur Verfügung. Durch die aus unseren professionellen Recherchen gewonnenen Beweise können die teilweise schwierig zu führenden Gerichtsverhandlungen vereinfacht werden, damit den Geschädigten Gerechtigkeit zuteil wird: 0231 8401 0065.
Wenn es sich um organisierte und geplante Nichterfüllung von Verträgen handelt, sind häufig nur für diesen Zweck gegründete Scheinfirmen, oft Briefkastenfirmen, im Spiel. Zu den "Geschäftsbereichen" dieser "Unternehmen" zählen unter anderem:
Alle drei Szenarien enden gewöhnlich mit einer Insolvenzanmeldung, der Auflösung der Scheinfirma oder ihrer Übernahme durch eingeweihte Liquidatoren. Der finanzielle Gewinn wird selbstverständlich verschleiert und durch Tricks wie Schenkungen oder undurchsichtige Überweisungen nicht in die Insolvenzmasse eingerechnet. Dann beginnt die Suche nach den verantwortlichen Personen, die untertauchen, die Verantwortung von sich weisen oder gar nicht auffindbar sind, da sie unter falschem Namen agiert haben. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in Dortmund ist entsprechend auch bei der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Eingehungsbetrüger von Bedeutung.
Obwohl man es aufgrund der offensichtlichen Wahrscheinlichkeit, geschnappt zu werden, nicht vermuten würde, ist selbst ein Ermittlungsdienst wie die Kurtz Detektei Dortmund nicht vor Einlassungsbetrügern gefeit. Der Vorgang lässt sich exemplarisch auch auf andere Dienstleister anwenden: Die Detektei/der Dienstleister wird beauftragt, bspw. eine Observation durchzuführen. Bereits zum Beauftragungszeitpunkt ist dem Klienten bekannt, dass er nicht in der Lage sein wird, das vertragliche Honorar vollständig zu bezahlen. Andere Eingehungsbetrüger wären dazu sehr wohl in der Lage, fassen aber bereits bei der Beauftragung die Absicht, die Rechnung unabhängig von der Qualität der Leistung nicht zu bezahlen. Dies zieht auch für uns Schuldnersuchen, Eigentumsrecherchen sowie langwierige und zeitraubende Verfahren nach sich.
Auf der anderen Seiten bedeutet das aber auch, dass wir uns auch abseits von diesbezüglichen Beauftragungen durch Klienten ständig mit Themen wie Insolvenzbetrug, Taktiken zur Verschleierung von Vermögen, Überschreibungen von wertvollem Eigentum etc. herumschlagen müssen. Entsprechend erfahren sind unsere Dortmunder Detektive in diesem Bereich ihrer Arbeit und entsprechend motiviert und unnachgiebig in ihrem Streben, solche Betrüger der Gerichtsbarkeit zuzuführen.
Es gibt zwei große Betätigungsfelder von Detektiven bei Eingehungsbetrug: einmal der gerichtsfeste Tatnachweis und zum anderen die Suche nach verschwundenen Betrügern.
Für den Nachweis werden zuvorderst sowohl der kriminelle als auch der finanzielle Background des Täters geprüft, um Fragen zu klären wie:
Bei der Personensuche könnte ein erster Ermittlungsschritt je nach Falllage zum Beispiel sein zu ermitteln, ob der Name des Schuldners tatsächlich existiert oder ob nicht ein Alias verwendet wurde. Dafür werden unsere Kontakte unter anderem bei den zuständigen Ämtern aktiviert. Stellt sich der Name als falsch heraus, müssen andere Daten wie Kontoinformationen, Postfachnummern, E-Mail-Adressen etc. für die Überprüfung herangezogen werden. Steht fest, wer der Schuldner ist, soll für gewöhnlich eine ladungsfähige Adresse bzw. ein regelmäßiger Aufenthaltsort ermittelt werden.
Häufig sind hierfür Vor-Ort-Recherchen notwendig, bei denen unsere Privatdetektive aus Dortmund Privat- und Firmenadressen überprüfen, um die An- bzw. Abwesenheit des Gesuchten festzustellen oder um neue Hinweise zu sammeln – meist unter Anwendung einer Legende. Außerdem werden häufig Observationen an bekannten Anlauforten der Täter durchgeführt, um den Betrüger von dort aus zu seinem aktuellen Wohnort verfolgen zu können.
Sollten Sie von einem Einlassungsbetrüger über den Tisch gezogen worden sein und wollen ihn zivil- und/oder strafrechtlich belangen, so zögern Sie nicht, unsere Dortmunder Privatdetektei zu kontaktieren und sich kostenfrei beraten zu lassen. Wir garantieren Ihnen Professionalität, Diskretion und Ergebnisorientierung, auch ist bei uns meist die schnelle Verfügbarkeit der notwendigen Einsatzkräfte gegeben.
Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr sowie am Wochenende und feiertags von 10:00 bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-dortmund.de) oder telefonisch unter der folgenden Rufnummer: 0231 8401 0065.
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Dortmund
Münsterstraße 56
44145 Dortmund
Tel.: 0231 8401 0065
Mail: kontakt@kurtz-detektei-dortmund.de
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